mobile Navigation
KLEIST MUSEUM DIGITAL

Empfehlen

Drucken

Sitemap

Kleist-Preis: Erläuterung des Verfahrens

Auf Wunsch der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien hat die Heinrich-von-Kleist-Gesellschaft auf ihrer Mitgliederversammlung am 19.11.2016 beschlossen, das historisch tradierte und bis heute aktuell praktizierte Verfahren zur Wahl von Kleist-Preisträgern in den wesentlichen Punkten schriftlich zu erläutern und die folgende Formulierung dafür gefunden, die der Öffentlichkeit publiziert werden kann. Zu finden ist sie auch im KleistPortal unter dem link: www.heinrich-von-kleist.org. 

Eine ausführliche Erläuterung der Geschichte des Kleist-Preises findet sich gleichfalls im Kleist-Portal, verfasst von Günter Blamberger unter dem Titel Für Unruhestifter.

„Die Heinrich-von-Kleist-Gesellschaft vergibt den Kleist-Preis im November jeden Jahres in zeitlicher Nähe zu Kleists Todestag, vorzugsweise in einem Berliner Theater. Der Kleist-Preis ist mit einer Dotation von 20.000 Euro an den Preisträger verbunden, insofern die Dotation durch Drittmittel finanziell gesichert werden kann. Ein Anspruch auf diese Dotation besteht nicht. Die Verfahrensregeln für die Vergabe des Kleist-Preises folgen der Tradition des 1911 begründeten und 1985 wiederbegründeten Kleist-Preises:

Demnach wählt der Vorstand der Heinrich-von-Kleist-Gesellschaft für die Dauer von vier Jahren eine Jury aus sieben Personen (Literaturwissenschaftler, Literaturkritiker, Autoren, Personen des öffentlichen Lebens), der der Präsident der Heinrich-von-Kleist-Gesellschaft als Sprecher der Jury anzugehören hat. Die Wiederwahl der Jury nach vier Jahren ist möglich. Die Jury wählt durch Mehrheitsbeschluss jährlich fünf Autoren als Kandidaten für den Kleist-Preis aus und begründet jeden einzelnen ihrer Vorschläge schriftlich. Sie bestimmt außerdem eine Vertrauensperson, die in der Regel der Jury selbst nicht angehört und aus deren Liste einen Autor als Preisträger bestimmen oder in eigener Verantwortung einen anderen Autor wählen kann. Die Vertrauenspersonen wechseln jährlich und können nicht wiedergewählt werden. Vertrauensperson wie Preisträger verpflichten sich mit der Annahme der Wahl zur persönlichen Anwesenheit bei der Verleihung und zu einer Laudatio bzw. Dankesrede. Der Kleist-Preis soll kein Preis für ein Lebenswerk eines Autors sein, sondern ein Preis für risikofreudige Autoren, die wie Kleist als Vordenker für die Zukunft gelten können und deren Werk von nachhaltiger literarischer Qualität zu sein verspricht. Der Kleist-Preis kann nur an deutschsprachige Autoren vergeben werden, die in den Formaten Kleists schreiben (Drama, Lyrik, Prosa, Essay) und zum Zeitpunkt ihrer Wahl mehr als ein Werk publiziert haben.“

PS: Grammatisch maskuline Bezeichnungen wie „Präsident“, „Autor“, „Preisträger“ sind in der Satzung bzw. im Statut durchweg geschlechtsneutral zu verstehen.